Kostenübernahme und Zuzahlungen

Die Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und wird auf Verordnung des Arztes von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Die Kassen tragen jedoch nur 90% der Kosten. Der Rest muss als Eigenanteil oder Zuzahlung vom Patienten getragen werden. Nach den Heilmittelrichtlinien beträgt der Eigenanteil pro Verordnung 10% der Behandlungskosten plus 10€  Verordnungsgebühr.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von dieser Zuzahlung automatsch befreit. Chronisch Kranke können jedes Jahr eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht bei Ihrer Krankenkasse beantragen und erhalten dann ein Befreiungskärtchen, welches vorgelegt werden muss.

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Tel. 02443 – 903 15 44